Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel auf europäischer Ebene, der Angehörigen aus Drittstaaten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erteilt werden kann.

Seit der Einführung im August 2012 haben laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 53.704 (Stand: Dezember 2016) hochqualifizierte Personen eine Blaue Karte EU erhalten. Die Zahl der vergebenen Aufenthaltstitel hat sich rapide gesteigert: Ende des Jahres 2015 gab es erst 38.850 Blaue Karten EU.

In der nachfolgenden Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kann man gut erkennen, dass die Erteilung stetig zunimmt:

 

Quelle: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/BlaueKarteEU/blaue-karte-eu-node.html

Welche Voraussetzungen gibt es, um eine Blaue Karte EU zu erhalten?

Zunächst einmal ist das Einkommen ausschlaggebend: das jährliche Bruttogehalt muss 52.000€ übersteigen. Eine andere Untergrenze gilt in den sogenannten Mangelberufen (z.B. Naturwissenschaftler, Ärzte, IT- Fachkräfte): Hier muss der Antragsteller mit mindestens 40.560 € pro Jahr entlohnt werden. (vgl. http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/BuergerDrittstaat/BlaueKarte/blaue-karte-node.html) Bis 31.12.2017 lag die Grenze noch bei 50.800 € Mindestgehalt, bzw. 39.624 € in den Mangelberufen.

Da es sich bei der Blauen Karte EU laut BAMF um einen „Aufenthaltstitel für Ausländer mit akademischem oder diesem gleichwertigen Qualifikationsniveau“ (http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/BuergerDrittstaat/BlaueKarte/blaue-karte-node.html) handelt, müssen auch Universität und Studiengang (von mindestens 3 Jahren) in Deutschland anerkannt sein. Alternativ kann der Abschluss auch in Deutschland erlangt worden sein.

Eine weitere Voraussetzung stellt der Arbeitsvertrag mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen dar. Nur dann kann der Antragsteller eine Blaue Karte EU erhalten. Diese ist dann auf die Dauer des Arbeitsvertrages zzgl. 3 Monate befristet. Ist der Arbeitsvertrag unbefristet, so ist der Aufenthaltstitel maximal 4 Jahre gültig.

Woher kommen die Inhaber der Blauen Karte EU, die in Deutschland leben?

Der Statistik des BAMF zufolge, können vor allem Inder(innen), Chines(inn)en und Russ(inn)en die Vorteile der Blauen Karte EU nutzen. Dicht gefolgt von ukrainischen und syrischen Männern und Frauen. In dem nachfolgenden Diagramm sieht man, wie hoch der Anteil der jeweiligen Staatsanghörigkeiten war, die eine Blaue Karte EU erhalten haben.

Quelle: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/BlaueKarteEU/blaue-karte-eu-node.html

Welche Vorteile bietet eine Blaue Karte EU?

Der größte Vorteil liegt wohl darin, dass Inhaber der Blauen Karte EU nach deren Gültigkeitsablauf bzw. unter bestimmten Voraussetzungen auch schon nach 21 Monaten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen und erhalten können. Einen weiteren Pluspunkt stellt das visumsfreie Reisen innerhalb des Schengen-Raumes bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen im Ausland dar. Auch die Tatsache, dass zuziehende Ehegatten der Inhaber der Blauen Karte EU keine Deutschkenntnisse vorweisen müssen, und somit der Prozess des Familiennachzuges erleichtert wird, kann man durchaus als weiteren Vorteil sehen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des BAMF. Bei der Beantragung helfen wir Ihnen und Ihren Kollegen gerne weiter.