österreichischen Mietmarkt

Neuigkeiten auf dem österreichischen Mietmarkt

Gute Nachrichten für alle Mieter in Österreich: Bis vor kurzem war es in Österreich Pflicht, für jeden Mietvertrag eine spezielle Steuer an das Finanzamt zu zahlen, die sogenannte Vergebührung.

Diese Gebühr musste entweder vom Mieter oder vom Vermieter (oder beiden) übernommen werden. In der Praxis wurde sie jedoch hauptsächlich von den Mietern bezahlt, war also neben der Kaution und der ersten Miete eine weitere finanzielle Belastung für den Mieter, die zu Beginn eines neuen Mietvertrages fällig wurde.

Auch die Maklerkosten trägt auf dem österreichischen Mietmarkt in der Regel der Mieter. Diese Kosten müssen ebenfalls bei der Wohnungssuche mit einkalkuliert werden.

Diese Vergebührung berechnete man bei unbefristeten Mietverträgen, indem das 36-fache der monatlichen Miete (oder das 3-fache der Jahresbruttomiete) als Grundlage verwendet wurde. Die Vergebührung war dann 1% von dieser Summe.

Rechenbeispiel: monatliche Miete = 1.000,00 €

36 x 1.000,00 € = 36.000,00 €

Vergebührung = 1 % = 360,00 €

Auch befristete Mietverträge kommen in Österreich häufig vor. In diesen Fällen diente der Gesamtbetrag des Vertrages als Grundlage, von dem die 1 % berechnet wurden.

Die Reform für den österreichischen Mietmarkt ist in Kraft

Eben diese Vertragsvergebührung wurde nun abgeschafft. Die Befreiung gilt für alle Mietverträge, die sich auf Wohnraum beziehen und ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden.

Bitte beachten Sie: Für alle vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge gilt die Befreiung leider nicht – hier muss die Vergebührung nach wie vor an das Finanzamt abgegeben werden.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210225.html

Bei weiteren Fragen zur Vergebührung und dem österreichischen Mietmarkt stehen wir gerne zur Verfügung.