Für Hochqualifizierte Nicht-EU Bürger gibt es in Österreich besonders zwei Aufenthaltstitel, die in Frage kommen, wenn eine Immigration nach Österreich ansteht. Zum einen gibt es die Rot-Weiß-Rot-Karte, bei der nach einem Punktesystem über die Qualifizierung entschieden wird. Punkte gibt es beispielsweise für die Ausbildung/ das Studium, Sprachkenntnisse, Arbeitserfahrung und für das Alter.
Die andere Option ist die Blaue Karte EU, bei der hauptsächlich zwei Punkte ausschlaggebend sind: Zum einen muss ein mindestens 3-jähriges Studium an einer anerkannten Universität oder Hochschule absolviert worden sein. Zum anderen muss das monatliche Gehalt mindestens das 1,5- fache des durchschnittlichen Bruttogehalts in Österreich betragen.
Die Grenze liegt hier derzeit bei 4.353,00 € (siehe: http://www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung-rot-weiss-rot-karte/blaue-karte-eu.html ). Die Grenze wurde für 2018 erhöht, noch 2017 waren nur 4.266,00 € pro Monat als Gehalt benötigt, doch der Betrag wird immer an das durchschnittliche Einkommen in Österreich angepasst. Weitere Informationen zum Thema Blaue Karte EU finden Sie hier.
Regeländerung bezüglich des Unterkunftsnachweises:
Für beide Arten von Aufenthaltstiteln gab es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden mussten, wenn eine Immigration nach Österreich bevorstand. Eine davon ist der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft für mindestens 3 Monate. Hier gab es nun kürzlich eine Änderung in den Regeln: Der Nachweis einer ortüblichen Unterkunft ist nun nur noch für die Beantragung einer Rot-Weiß-Rot Karte erforderlich. Für die Beantragung einer Blauen Karte muss kein solcher Nachweis mehr vorgelegt werden.
Da es nicht einfach ist, vom Ausland aus eine passende und bezahlbare Unterkunft für 3 Monate zu finden, vereinfacht dies den Bewerbungsprozess für die Blaue Karte sehr. Die Abholung der Karte kann allerdings erst nach der Anmeldung in Österreich erfolgen – das heißt bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Bewerber für eine Blaue Karte eine Unterkunft in Österreich gefunden haben. Allerdings ist es hier kein spezifischer Zeitraum mehr erforderlich und insgesamt haben die Bewerber damit mehr Zeit, um etwas Geeignetes zu finden. Um die Suche zu erleichtern, kann Start-Up Services behilflich sein, da wir über die Ortskenntnis und Erfahrung verfügen, die den Buchungsprozess beschelunigen und so Zeit sparen kann.
Änderungen bezüglich der Ersteinreise nach Österreich: Von nun an ist ein D- Visum nötig
Sobald ein Aufenthaltstitel für einen Nicht-EU Bürger von der zuständigen österreichischen Behörde genehmigt wird und dieser für die Einreise nach Österreich ein Visum benötigt, wird die zuständige Botschaft informiert. Die Botschaft nimmt dann direkt Kontakt zum Bewerber auf und informiert über die benötigten Unterlagen für ein nationales D-Visum.
Dieses spezielle D-Visum erlaubt es dem Bewerber einmalig nach Österreich einzureisen und dient speziell dem Zweck, den Aufenthaltstitel in Österreich abzuholen. Sobald der Aufenthaltstitel vorliegt, wird natürlich auch kein Visum mehr benötigt.
Viele Bewerber haben allerdings bereits ein gültiges Schengen-Visum mit dem sie nach Österreich einreisen können. Leider ist es nun nicht mehr möglich, mit diesem Schengen-Visum nach Österreich einzureisen, um den Aufenthaltstitel zu beheben. Für die Abholung ist das nationale D-Visum erforderlich. Trotz eines noch gültigen Visums, müssen die Bewerber also ein weiteres Visum beantragen, da nur dieses zur Abholung befähigt.
Da die Botschaft direkt von der österreichischen Behörde über den positiven Bescheid informiert wird, verläuft der Bewerbungsprozess für das D-Visum normalerweise problemlos. Je nach Botschaft, kann der Prozess allerdings 2-4 Wochen dauern. Diese Zeit sollte man auf jeden Fall einplanen, wenn die Einreise nach Österreich geplant wird.
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Einreise nach Österreich benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.