1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
9. Diese Maßnahmen gelten bis mindestens 19. April – was danach gilt, ist noch nicht beschlossen.
Bürgerinnen und Bürger bleiben auch während der Osterfeiertage angehalten, Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Deshalb bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Die Beschränkungen wurden von einigen Bundesländern noch angepasst
Infos der jeweiligen Bundesländer zu Corona:
Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Bayern
https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
Berlin
https://www.berlin.de/corona/
Brandenburg
https://www.kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/
Bremen
https://www.bremen.de/corona
Hamburg
https://www.hamburg.de/coronavirus/
Hessen
https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
Mecklenburg-Vorpommern
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus
Niedersachsen
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Nordrhein-Westfalen
https://www.land.nrw/corona
Rheinland-Pfalz
https://www.corona.rlp.de/de/startseite
Saarland
https://corona.saarland.de/DE/home/home_node.html
Sachsen
https://www.coronavirus.sachsen.de/
Sachsen-Anhalt
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/
Schleswig-Holstein
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/allgemeiens_node.html
Thüringen
https://corona.thueringen.de
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