Sie kommen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), also aus den Mitgliedstaaten der EU, Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz, und planen, dauerhaft nach Österreich auszuwandern? Dann gilt es, Folgendes zu beachten: Seit dem Jahr 2006 ist es erforderlich, innerhalb der ersten vier Monate nach Einreise einen Antrag auf die sogenannte EWR-Bescheinigung zu stellen. Hierbei handelt es sich um eine Anmeldedokumentation,…