Seit Inkrafttreten des Mietrechtsnovellierungsgesetzes am 01. Juni 2015 muss in der Regel der Vermieter die Kosten für die Maklergebühren bezahlen. Dies gilt auch für den angespannten Münchner Mietmarkt. Auch die sogenannte „Mietpreisbremse“ wurde hiermit gleichzeitig eingeführt und limitiert die Mieterhöhungen auf 10% über dem Mietpreisspiegel. Der Münchner Mietmarkt passt sich an Während in der Anfangsphase nach der Gesetzesänderung einige Makler…