Checkliste für Verkehrskontrollen: Sechs Fragen und Antworten, wie Sie sich als Autofahrer am besten gegenüber der Polizei verhalten — was Sie tun und was Sie bleiben lassen sollten.
Die Papiere, bitte!
Eine Polizeistreife winkt Sie mit der Kelle an den Straßenrand: Als Autofahrer bekommt man erst mal ein mulmiges Gefühl. Ist der Verbandskasten in Ordnung? Habe ich die Warnweste dabei? Und vor allem den Führerschein? Die ADAC Juristen sagen Ihnen, worauf es ankommt.
Darf mich die Polizei ohne Grund anhalten?
Ja. Wenn Sie im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle zum Stopp aufgefordert werden, müssen Sie, sobald es geht, rechts ranfahren und stehen bleiben (§ 36 StVO). Schalten Sie den Motor ab, und öffnen Sie die Seitenscheibe! Nur wenn der Beamte Sie dazu auffordert, sollten Sie aussteigen. Grundsätzlich gilt: Verhalten Sie sich so, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen! Wer kooperativ ist, hat die Kontrolle meist schnell hinter sich. Sind die Beamten in Zivil unterwegs, können Sie sich ruhig den Dienstausweis zeigen lassen.
Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?
Nur wenn ein sogenannter Anfangsverdacht besteht, etwa die Gefahr, dass eine Straftat begangen wurde. Der Verdacht zum Beispiel auf Alkohol- oder Drogenkonsum kann sich bei der Befragung des Fahrers, durch auffälliges Verhalten oder durch einen Verstoß gegen Verkehrsregeln ergeben. Grundsätzlich benötigen die Beamten zur Durchsuchung eine richterliche Erlaubnis; sie entfällt, wenn „Gefahr im Verzug“ ist.
Was muss ich den Beamten alles zeigen?
Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere, zur Identifikation auch den Ausweis. Ebenso darf die Polizei Warndreieck und -weste sowie Verbandkasten überprüfen. Und natürlich die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, wie beispielsweise das Licht und die Reifen.
Darf die Polizei mein Smartphone überprüfen oder beschlagnahmen?
Nur in besonderen Fällen. Wenn es zum Beispiel Hinweise gibt, dass ein Handy-verstoß zu einem Unfall geführt hat, ist die Überprüfung des Smartphones erlaubt. Einen begründeten Verdacht brauchen die Beamten auch, um das Gerät auf verbotene Blitzer-Apps zu checken. Navis und Smartphones mit solchen einsatzbereiten Apps oder Funktionen dürfen — mit richterlicher Genehmigung — beschlagnahmt werden. Tipp: Ein Handy, das in der Handtasche oder im Handschuhfach verstaut und nicht griffbereit ist, wird kaum Anlass zu einer Prüfung geben.
Welche Fragen muss ich beantworten?
Zu Ihren Personalien: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Weitere Fragen, wo Sie herkommen oder hinwollen oder gar, ob Sie etwas getrunken haben, müssen Autofahrer nicht beantworten, und sie brauchen sich auch nicht zu Vorwürfen zu äußern. Hier gilt ebenfalls: Wer freundlich und entgegenkommend bleibt, entschärft die Situation und trägt dazu bei, dass die Kontrolle schnell vorbei ist.
Alkoholtest: Muss ich pusten, wenn ich dazu aufgefordert werde?
Sie sind nicht verpflichtet, einer Atemalkoholmessung oder einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Wer das verweigert, muss jedoch damit rechnen, dass die Polizei ihn zu einer Blutabnahme, meistens in ein Krankenhaus, mitnimmt (§ St aStP0).
Text: Petra Zollner Foto: Markus Hannich (Quelle: ADAC Motorwelt, Nutzung mit freundlicher Genehmigung des ADAC e.V., © 2017) Mehr Informationen unter: https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr