driver's license in Munich

Verkehrskontrolle Checkliste

Checkliste für Verkehrskontrollen: Sechs Fragen und Antworten, wie Sie sich als Autofahrer am besten gegenüber der Polizei verhalten — was Sie tun und was Sie bleiben lassen sollten.

Die Papiere, bitte!

Eine Polizeistreife winkt Sie mit der Kelle an den Straßenrand: Als Auto­fahrer bekommt man erst mal ein mul­miges Gefühl. Ist der Verbandskasten in Ordnung? Habe ich die Warnwes­te dabei? Und vor allem den Füh­rerschein? Die ADAC Juristen sa­gen Ihnen, worauf es ankommt.

Darf mich die Polizei ohne Grund anhalten?

Ja. Wenn Sie im Rahmen einer all­gemeinen Verkehrskontrolle zum Stopp aufgefordert werden, müssen Sie, sobald es geht, rechts ranfahren und stehen bleiben (§ 36 StVO). Schalten Sie den Motor ab, und öffnen Sie die Seiten­scheibe! Nur wenn der Beamte Sie dazu auffordert, sollten Sie aussteigen. Grundsätzlich gilt: Verhalten Sie sich so, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen! Wer kooperativ ist, hat die Kontrolle meist schnell hinter sich. Sind die Beam­ten in Zivil unterwegs, können Sie sich ruhig den Dienstausweis zeigen lassen.

Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?

Verkehrskontrolle Checkliste

Einfach ruhig bleiben Freundlicher Umgang miteinander sorgt bei einer Verkehrskontrolle für gutes Klima

Nur wenn ein sogenannter Anfangsver­dacht besteht, etwa die Gefahr, dass eine Straftat begangen wurde. Der Verdacht zum Beispiel auf Alkohol- oder Drogen­konsum kann sich bei der Befragung des Fahrers, durch auffälliges Verhalten oder durch einen Verstoß gegen Verkehrsre­geln ergeben. Grundsätzlich benötigen die Beamten zur Durchsuchung eine richterliche Erlaubnis; sie entfällt, wenn „Gefahr im Verzug“ ist.

Was muss ich den Beamten alles zeigen?

Ihren Führerschein und die Fahrzeug­papiere, zur Identifikation auch den Aus­weis. Ebenso darf die Polizei Warndreieck und -weste sowie Verbandkasten über­prüfen. Und natürlich die Verkehrssi­cherheit des Fahrzeugs, wie beispiels­weise das Licht und die Reifen.

Darf die Polizei mein Smartphone über­prüfen oder beschlagnahmen?

Nur in besonderen Fällen. Wenn es zum Beispiel Hinweise gibt, dass ein Handy-verstoß zu einem Unfall geführt hat, ist die Überprüfung des Smartphones erlaubt. Einen begründeten Verdacht brau­chen die Beamten auch, um das Gerät auf verbotene Blitzer-Apps zu checken. Navis und Smartphones mit solchen einsatzbereiten Apps oder Funk­tionen dürfen — mit richterlicher Genehmigung — beschlagnahmt werden. Tipp: Ein Handy, das in der Handtasche oder im Hand­schuhfach verstaut und nicht griffbereit ist, wird kaum Anlass zu einer Prüfung geben.

Welche Fragen muss ich beantworten?

Zu Ihren Personalien: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Weitere Fragen, wo Sie herkommen oder hinwollen oder gar, ob Sie etwas getrunken haben, müssen Autofahrer nicht beantworten, und sie brauchen sich auch nicht zu Vorwürfen zu äußern. Hier gilt ebenfalls: Wer freund­lich und entgegenkommend bleibt, ent­schärft die Situation und trägt dazu bei, dass die Kontrolle schnell vorbei ist.

Alkoholtest: Muss ich pusten, wenn ich dazu aufgefordert werde?

Sie sind nicht verpflichtet, einer Atemalkoholmessung oder einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Wer das ver­weigert, muss jedoch damit rechnen, dass die Polizei ihn zu einer Blutabnah­me, meistens in ein Krankenhaus, mit­nimmt (§ St aStP0).

Text: Petra Zollner Foto: Markus Hannich


(Quelle: ADAC Motorwelt, Nutzung mit freundlicher Genehmigung des ADAC e.V., © 2017) 
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