Sie kommen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), also aus den Mitgliedstaaten der EU, Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz, und planen, dauerhaft nach Österreich auszuwandern?
Dann gilt es, Folgendes zu beachten: Seit dem Jahr 2006 ist es erforderlich, innerhalb der ersten vier Monate nach Einreise einen Antrag auf die sogenannte EWR-Bescheinigung zu stellen. Hierbei handelt es sich um eine Anmeldedokumentation, die Ihre Berechtigung zu einem über drei Monate hinausreichenden Aufenthalt in Österreich bestätigt.
Alle Bürger unterliegen in Österreich der Meldepflicht. Ein Umzug nach oder auch innerhalb Österreichs sollte innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde registriert werden. Dies gilt natürlich auch für alle EWR-Bürger, die sich in Österreich niederlassen möchten. Die viermonatige Frist zum Erhalt der EWR-Bescheinigung beginnt mit dem Tag der ersten Anmeldung in Österreich.
Die EWR-Bescheinigung muss persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragt werden. Sind alle erforderlichen Papiere eingereicht und geprüft, sowie die Voraussetzungen zum Erhalt der Bestätigung erfüllt, kann die EWR-Bescheinigung unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments abgeholt werden.
Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um eine EWR-Bescheinigung zu erhalten?
Um als EWR-Bürger länger als drei Monate in Österreich bleiben zu können, muss dargelegt werden, dass Sie entweder als Arbeitnehmer oder selbstständig tätig sind oder als Hauptzweck Ihres Aufenthalts eine Ausbildung in Österreich absolvieren. In jedem Fall wird ein Nachweis darüber verlangt, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Versorgung Ihrer Familie sowie über eine Krankenversicherung verfügen.
Auch Familienangehörigen der Antragsteller, die ebenfalls EWR-Bürger sind, wird die Genehmigung für einen Aufenthalt erteilt, selbst wenn diese nicht alle Kriterien erfüllen. Familienangehörige mit einer Nicht-EU-Staatsangehörigkeit hingegen erhalten statt einer EWR-Bescheinigung eine Aufenthaltskarte.
Wo finde ich weitere Informationen zur EWR-Bescheinigung?
Weitere Informationen zu der EWR-Bescheinigung finden Sie auf der behördenübergreifenden Homepage der österreichischen Bundesverwaltung:
Nach einem durchgängigen und rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich über fünf Jahre, sind Sie schließlich zur dauerhaften Niederlassung berechtigt. Nach der Überprüfung der Kriterien wird den Antragstellern eine so genannte „Bescheinigung des Daueraufenthalts“ ausgestellt.
Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung der EWR-Bescheinigung oder haben Sie sonstige Fragen, zögern Sie bitte nicht, auf uns zuzukommen. Wir helfen Ihnen als Experten in Immigrationsangelegenheiten gerne weiter.