Das Team der Start-up-Services beobachtet stetig die neuesten Entwicklungen zum Thema Covid19 und möchte auf die aktuellen Ereignisse in Österreich eingehen.
Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Seit gestern (07.04.2020) steht Tirol nicht mehr unter Quarantäne (mit Ausnahme von 3 Gemeinden: Sölden, Paznauntal, St. Anton).
Anbei sind weitere Updates zum Thema Covid19 in Österreich:
Neue Verordnung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz (seit 1.April 2020)
– Verpflichtend für alle Angestellten eines Supermarktes sowie für Kunden
– Wird am Eingang von Supermarktketten jeder Person, die einkaufen geht, übergeben
– Ab dem Zeitpunkt, bei der diese Masken vor den Supermärkten ausgehändigt werden, ist es Pflicht, diese auch im Supermarkt beim Einkauf zu tragen
(Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/)
Allgemeine Maßnahmen, die in ganz Österreich gelten
– Gründe, das Haus zu verlassen sind
o Um zur Arbeit zu gehen (wenn Home Office nicht möglich ist)
o Um zum Lebensmittelmarkt, zur Apotheke, zum Geldautomat, zum Arzt, zur Therapie zu gehen
o Um Älteren oder kranken Personen zu helfen
o Um sich zu bewegen an der frischen Luft (z.B. zum Spazieren gehen oder zum Laufen – aber nur alleine oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben)
– Dauer der Maßnahmen: vom 16.März 2020 – 30.04.2020
Allgemeines
– Schließung sämtlicher Hotels und Ferienapartments in Österreich für touristische Zwecke bis einschließlich 15.05.2020 (derzeitiger Stand)
– Hochschulen, Schulen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen
Einreise nach Österreich
– Per Luftverkehr: nicht möglich, aufgrund der Schließung der Flughäfen
– Von Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn sowie Slowenien kommend, ist ein ärztliches Attest (medial certificate) notwendig.
– Drittstaatangehörige können an der Grenze einem Gesundheitscheck unterzogen werden und nach dem Grund der Einreise gefragt werden
– Alle österreichischen Botschaften sind für den normalen Betrieb geschlossen – es werden nur Notfälle bearbeitet
– Sobald die Situation entschärft ist, können bereits bewilligte Anträge ausgestellt werden
– Die Einreise nach Tirol für Personen mit Wohnsitz in Tirol ist gestattet. Sie müssen entweder
o Ein nicht älter als vier Tage altes Attest, das Corona negativ bestätigt, vorweisen
o oder 14 Tage in selbst überwachte häusliche Quarantäne gehen
Lockerung der Ausgangsbeschränkung wird geplant
– Öffnung von Geschäften, welche eine Fläche bis zu 400 qm haben, sowie die Öffnung von Bau-und Gartenmärkten möglich (ab dem 14.April 2020)
– Öffnung aller Geschäfte und Einkaufszentren sowie von Friseuren möglich (ab 1. Mai 2020)
– Großveranstaltungen sind dennoch bis mindestens Juni 2020 gestrichen
Ob diese Pläne Wirklichkeit werden, wird Ende April 2020 besprochen.
Bildquelle: Foto von Alexander Floßbach von Pixabay