Gültigkeit von Führerscheinen aus Drittstaaten in Deutschland

Da die Führerscheinbehörden in Deutschland geschlossen sind, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, möchten wir Sie darüber informieren, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ab dem 09.04.2020*) eine neue Vereinbarung verabschiedet hat:

  • Die Gültigkeit aller Nicht-EU-Führerscheine von Ausländern wird ab dem Datum der Erstregistrierung auf 12 Monate verlängert. Die frühere Gültigkeitsdauer lag bei sechs Monaten.
  • Diese Regelung gilt bis spätestens 1. April 2021 und ausschließlich für das Fahren innerhalb Deutschlands.

Bitte beachten Sie:

*) Es wird von der Behörde empfohlen, sich im konkreten Einzelfall an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle zu wenden.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/Corona/verlaengerung-fuehrerscheine.html

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