Wie schon die letzten Jahre, wurde auch dieses Jahr – trotz der aktuellen wirtschaftlichen Lage aufgrund von Einschränkungen der Coronakrise – die Gehaltsgrenze zum Erhalt der Blauen Karte angehoben.
Während Mitarbeiter in Regelberufen im Jahr 2020 noch 55.200 EUR an Mindestgehalt vorweisen mussten, sind es seit dem 01.01.2021 56.800 EUR. In Mangelberufen ist die Bemessungsgrenze von 43.056 EUR auf 44.304 EUR angestiegen.
Die Blaue Karte, die 2009 in einigen EU-Staaten eingeführt wurde, gibt es seit 2012 in Deutschland. Sie soll helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, indem sie hochqualifizierten Arbeitnehmern aus Drittstaaten die Arbeitserlaubnis erleichtert.
Außer des Mindestgehalts im künftigen Arbeitsvertrag, ist ein in Deutschland anerkannter Abschluss von Nöten. Zudem muss die Beschäftigung im neuen Arbeitsverhältnis der Qualifikation entsprechen.
Einige Vorteile der Blauen Karte gegenüber eines normalen Aufenthaltstitels sind:
- Planungssicherheit, da bei Erfüllung der erforderlichen Kriterien eine Rechtssicherheit auf die Erteilung der Blauen Karte besteht.
- Erleichterung des Familiennachzugs: Ehepartner können mit vereinfachten Bedingungen nach Deutschland geholt werden (z.B. entfällt der Nachweis von Deutschkenntnissen). Sie haben auch Anspruch auf Erwerbstätigkeit.
- Niederlassungserlaubnis früher möglich. Je nach Niveau der Deutschkenntnisse ist die Bewerbung auf eine Niederlassungserlaubnis ist die Bewerbung bereits nach 21 bzw. 33 Monaten möglich.
Eine Übersicht über die Bemessungsgrenze der vergangenen Jahre
Regelberufe Mangelberufe
2021 56.800 EUR 44.304 EUR
2020 55.200 EUR 43.056 EUR
2019 53.600 EUR 41.808 EUR
2018 52.000 EUR 40.560 EUR
2017 50.800 EUR 39.624 EUR
Start-Up Services bietet mitunter Unterstützung bei der Beantragung der Blauen Karte EU an. Melden Sie sich gerne bei Fragen an uns – keine Rechtsberatung.
Quellen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/02a-blue-card-eu/606572