Neue Gehaltsgrenze für Bewerber der Blauen Karte

Wie schon die letzten Jahre, wurde auch dieses Jahr – trotz der aktuellen wirtschaftlichen Lage aufgrund von Einschränkungen der Coronakrise – die Gehaltsgrenze zum Erhalt der Blauen Karte angehoben.

Während Mitarbeiter in Regelberufen im Jahr 2020 noch 55.200 EUR an Mindestgehalt vorweisen mussten, sind es seit dem 01.01.2021 56.800 EUR. In Mangelberufen ist die Bemessungsgrenze von 43.056 EUR auf 44.304 EUR angestiegen.

Die Blaue Karte, die 2009 in einigen EU-Staaten eingeführt wurde, gibt es seit 2012 in Deutschland. Sie soll helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, indem sie hochqualifizierten Arbeitnehmern aus Drittstaaten die Arbeitserlaubnis erleichtert.   

Außer des Mindestgehalts im künftigen Arbeitsvertrag, ist ein in Deutschland anerkannter Abschluss von Nöten. Zudem muss die Beschäftigung im neuen Arbeitsverhältnis der Qualifikation entsprechen.

Einige Vorteile der Blauen Karte gegenüber eines normalen Aufenthaltstitels sind:

  • Planungssicherheit, da bei Erfüllung der erforderlichen Kriterien eine Rechtssicherheit auf die Erteilung der Blauen Karte besteht.
  • Erleichterung des Familiennachzugs: Ehepartner können mit vereinfachten Bedingungen nach Deutschland geholt werden (z.B. entfällt der Nachweis von Deutschkenntnissen). Sie haben auch Anspruch auf Erwerbstätigkeit.
  • Niederlassungserlaubnis früher möglich. Je nach Niveau der Deutschkenntnisse ist die Bewerbung auf eine Niederlassungserlaubnis ist die Bewerbung bereits nach 21 bzw. 33 Monaten möglich.

Eine Übersicht über die Bemessungsgrenze der vergangenen Jahre

                        Regelberufe                           Mangelberufe

2021                 56.800 EUR                              44.304 EUR

2020                 55.200 EUR                              43.056 EUR

2019                 53.600 EUR                              41.808 EUR

2018                 52.000 EUR                              40.560 EUR

2017                 50.800 EUR                              39.624 EUR

Start-Up Services bietet mitunter Unterstützung bei der Beantragung der Blauen Karte EU an. Melden Sie sich gerne bei Fragen an uns – keine Rechtsberatung.

Quellen:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/02a-blue-card-eu/606572

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetBlaueKarteEU/mobilitaet-blauekarteeu-node.html

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/BlaueKarteEU/flyer-blaue-karte.pdf?__blob=publicationFile&v=6